Geschichte
Der erste Polizeiverband der Schweiz
Mit grosser Genugtuung kann festgestellt werden, dass in diesem Jahrhundert im Interesse der Mitglieder sowohl in finanzieller als auch in sozialer Hinsicht oft unter schweren Kämpfen, viel erreicht wurde. Es wurden unbestreitbar diejenigen Grundlagen geschaffen, die dem Polizeimann ein menschenwürdiges Dasein gewährleisten. Vor und um die Jahrhundertwende waren die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Landjägerkorps alles andere als rosig. Das Polizeikorps war damals stark überaltert, und seine Tätigkeit hatte fühlbar nachgelassen. Die Invalidenkasse litt an Kapitalmangel und die Ruhegehälter waren so niedrig, dass mit ihnen nicht auszukommen war. Das Ansehen des "Polizeiers" stand damals auf einem kläglichen Niveau. So war es keineswegs verwunderlich, dass die damaligen Korpsangehörigen anstrebten, diesen, für einen Hüter des Gesetzes unhaltbaren Zuständen, zu begegnen und den Polizeistand zu heben. Das Korps zählte im Durchschnitt gerade 300 Mann, von denen rund 30 die Grenzwache im Jura besorgten.
Auf Anregung der Landjäger Anker aus Grosshöchstetten und Spring aus Burgdorf versammelten sich am 25. Februar 1900 im Gasthof zum ‘Kreuz’ in Kalchofen bei Hasle-Rüegsau 12 Mann, sämtliche aus dem Emmenthal, wo nach kurzer Debatte der Bernisch-Kantonale-Polizeiangestellten-Verband aus der Taufe gehoben wurde. Die gleichzeitig genehmigten Statuten wurden in einer späteren Phase noch durch "Fachmänner technisch und mathematisch" begutachtet. Der provisorische Vorstand setzte sich zusammen aus: Spring als Präsident; Anker als Sekretär und Steiner als Kassier. Das Unterhaltungsgeld wurde auf Fr. 3.-- pro Jahr festgesetzt und die Eintrittsgebühr betrug Fr. 2.-.
Der junge Polizeiverband trat in jenem Zeitpunkt kräftig für die materielle Besserstellung seiner Mitglieder ein. Hauptsächlich entwickelte er eine rege Tätigkeit während der Vorbereitung des neuen Gesetzes über das Polizeikorps. Aber auch in ideeller Hinsicht führte der Verband einen harten Kampf. Noch in vielen Bevölkerungskreisen galt die Polizei damals als Sammlung von fragwürdigen Subjekten, die zu jeder andern Beschäftigung zu bequem oder untauglich waren.
Im Gesetz von 1893 waren die Besoldungen der Polizei festgelegt. Sie betrugen für den ‚Gemeinen‘ Fr. 3.50 pro Tag und für den ‚Chargierten‘ etwas mehr. Dazu kam nach je 5 Jahren eine einheitliche Alterszulage von 20 Rappen pro Tag. Das Besoldungsmaximum wurde nach 20 Jahren erreicht. Diese Entlöhnung war selbstredend zu klein, und die ‚Polizeier‘ waren angewiesen, sich Nebenverdienste zu verschaffen. - Der Taglohn eines Handlangers betrug 1897 bei 10stündiger Arbeit 3 Franken und 30 Rappen. - Sofort nach der Verbandsgründung befasste sich der Vorstand mit diesem Problem und stellte der Regierung entsprechende Anträge. Die Eingaben verfasste in geschickter Weise der Rechtskonsulent des Verbandes: Herr Dr. Vollmar, späterer Regierungsrat des Kantons Bern.
Die Verbandsgründung war dem Polizeikommando jedoch nicht genehm. Dieses befürchtete eine Gefährdung der Disziplin, negative politische Einflüsse, usw. und erhob deshalb Einsprache mit Androhung von Massnahmen gegen die Mitglieder. Der Vorstand liess sich aber nicht einschüchtern und hielt vielmehr zusammen. Damit war auch das Eis bei der Behörde gebrochen und das anfängliche Misstrauen geschwunden. Schon am 12. Juli 1903 wurde der damalige Polizeikommandant, Inspektor Adolf Jost, zum Ehrenmitglied ernannt, und an der Hauptversammlung vom 31. Januar 1904 hielt er unter anderem einen Vortrag über Zweck und Ziele des Verbandes und ermunterte die Korpsangehörigen zum Beitritt. Damit waren alle Hindernisse beseitigt und der erste Polizeiverband der Schweiz konnte sich weiter entwickeln und Früchte tragen.
Bereits im Juli 1903 konnte sich der Verband zu Gunsten der Familie eines verstorbenen Kollegen solidarisch zeigen: Durch Vermittlung des Wachtmeisters Wagner wurde der Witwe Schneider die schöne Summe von Fr. 579.80 überreicht. Seit der Verbandsgründung wurden für die Besserstellung der Mitglieder eine ganze Reihe von Begehren verschiedener Natur gestellt und verfochten. So stellte im Sommer 1901 Landjäger TSCHUMI aus Ostermundigen dem Verband den Antrag, dem Grossen Rat des Kantons Bern ein Gesuch einzureichen, um die Lohnverhältnisse des Bernischen Polizeikorps besser zu stellen. Erstes Postulat des Verbandes war schon im Jahre 1902 die Revision des Reglements der Invalidenkasse für das Landjägerkorps, welche "dem Landjäger und seinen Angehörigen in allen Teilen eine bessere Zukunft sichern würde". Hierfür wurde durch den Verband eine ‚siebengliedrige‘ Kommission benannt. Die ersten Anfänge der Kasse datierten aus dem Jahre 1809! Diese war von Anfang an eine staatliche Institution. Die Staatsbeiträge waren aber ungenügend, weshalb die Kasse ihren eigentlichen Zweck nur unter schwierigen Umständen erfüllen konnte. Nach vielen Vorarbeiten und Kosten - der junge Verband liess von einem Versicherungsmathematiker für das respektable Honorar von Fr. 600.-- ein Gutachten erstellen - wurde endlich ein neues Dekret geschaffen und auf 1. Januar 1906 in Kraft erklärt. Dieses brachte den Korpsangehörigen grosse Vorteile, aber auch erhebliche finanzielle Opfer an Nachzahlungen. - Das war der erste, grössere Erfolg.
Mit grosser Genugtuung kann festgestellt werden, dass in diesem Jahrhundert im Interesse der Mitglieder sowohl in finanzieller als auch in sozialer Hinsicht oft unter schweren Kämpfen, viel erreicht wurde. Es wurden unbestreitbar diejenigen Grundlagen geschaffen, die dem Polizeimann ein menschenwürdiges Dasein gewährleisten. Vor und um die Jahrhundertwende waren die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Landjägerkorps alles andere als rosig. Das Polizeikorps war damals stark überaltert, und seine Tätigkeit hatte fühlbar nachgelassen. Die Invalidenkasse litt an Kapitalmangel und die Ruhegehälter waren so niedrig, dass mit ihnen nicht auszukommen war. Das Ansehen des "Polizeiers" stand damals auf einem kläglichen Niveau. So war es keineswegs verwunderlich, dass die damaligen Korpsangehörigen anstrebten, diesen, für einen Hüter des Gesetzes unhaltbaren Zuständen, zu begegnen und den Polizeistand zu heben. Das Korps zählte im Durchschnitt gerade 300 Mann, von denen rund 30 die Grenzwache im Jura besorgten.
Auf Anregung der Landjäger Anker aus Grosshöchstetten und Spring aus Burgdorf versammelten sich am 25. Februar 1900 im Gasthof zum ‘Kreuz’ in Kalchofen bei Hasle-Rüegsau 12 Mann, sämtliche aus dem Emmenthal, wo nach kurzer Debatte der Bernisch-Kantonale-Polizeiangestellten-Verband aus der Taufe gehoben wurde. Die gleichzeitig genehmigten Statuten wurden in einer späteren Phase noch durch "Fachmänner technisch und mathematisch" begutachtet. Der provisorische Vorstand setzte sich zusammen aus: Spring als Präsident; Anker als Sekretär und Steiner als Kassier. Das Unterhaltungsgeld wurde auf Fr. 3.-- pro Jahr festgesetzt und die Eintrittsgebühr betrug Fr. 2.-.
Der junge Polizeiverband trat in jenem Zeitpunkt kräftig für die materielle Besserstellung seiner Mitglieder ein. Hauptsächlich entwickelte er eine rege Tätigkeit während der Vorbereitung des neuen Gesetzes über das Polizeikorps. Aber auch in ideeller Hinsicht führte der Verband einen harten Kampf. Noch in vielen Bevölkerungskreisen galt die Polizei damals als Sammlung von fragwürdigen Subjekten, die zu jeder andern Beschäftigung zu bequem oder untauglich waren.
Im Gesetz von 1893 waren die Besoldungen der Polizei festgelegt. Sie betrugen für den ‚Gemeinen‘ Fr. 3.50 pro Tag und für den ‚Chargierten‘ etwas mehr. Dazu kam nach je 5 Jahren eine einheitliche Alterszulage von 20 Rappen pro Tag. Das Besoldungsmaximum wurde nach 20 Jahren erreicht. Diese Entlöhnung war selbstredend zu klein, und die ‚Polizeier‘ waren angewiesen, sich Nebenverdienste zu verschaffen. - Der Taglohn eines Handlangers betrug 1897 bei 10stündiger Arbeit 3 Franken und 30 Rappen. - Sofort nach der Verbandsgründung befasste sich der Vorstand mit diesem Problem und stellte der Regierung entsprechende Anträge. Die Eingaben verfasste in geschickter Weise der Rechtskonsulent des Verbandes: Herr Dr. Vollmar, späterer Regierungsrat des Kantons Bern.
Die Verbandsgründung war dem Polizeikommando jedoch nicht genehm. Dieses befürchtete eine Gefährdung der Disziplin, negative politische Einflüsse, usw. und erhob deshalb Einsprache mit Androhung von Massnahmen gegen die Mitglieder. Der Vorstand liess sich aber nicht einschüchtern und hielt vielmehr zusammen. Damit war auch das Eis bei der Behörde gebrochen und das anfängliche Misstrauen geschwunden. Schon am 12. Juli 1903 wurde der damalige Polizeikommandant, Inspektor Adolf Jost, zum Ehrenmitglied ernannt, und an der Hauptversammlung vom 31. Januar 1904 hielt er unter anderem einen Vortrag über Zweck und Ziele des Verbandes und ermunterte die Korpsangehörigen zum Beitritt. Damit waren alle Hindernisse beseitigt und der erste Polizeiverband der Schweiz konnte sich weiter entwickeln und Früchte tragen.
Bereits im Juli 1903 konnte sich der Verband zu Gunsten der Familie eines verstorbenen Kollegen solidarisch zeigen: Durch Vermittlung des Wachtmeisters Wagner wurde der Witwe Schneider die schöne Summe von Fr. 579.80 überreicht. Seit der Verbandsgründung wurden für die Besserstellung der Mitglieder eine ganze Reihe von Begehren verschiedener Natur gestellt und verfochten. So stellte im Sommer 1901 Landjäger TSCHUMI aus Ostermundigen dem Verband den Antrag, dem Grossen Rat des Kantons Bern ein Gesuch einzureichen, um die Lohnverhältnisse des Bernischen Polizeikorps besser zu stellen. Erstes Postulat des Verbandes war schon im Jahre 1902 die Revision des Reglements der Invalidenkasse für das Landjägerkorps, welche "dem Landjäger und seinen Angehörigen in allen Teilen eine bessere Zukunft sichern würde". Hierfür wurde durch den Verband eine ‚siebengliedrige‘ Kommission benannt. Die ersten Anfänge der Kasse datierten aus dem Jahre 1809! Diese war von Anfang an eine staatliche Institution. Die Staatsbeiträge waren aber ungenügend, weshalb die Kasse ihren eigentlichen Zweck nur unter schwierigen Umständen erfüllen konnte. Nach vielen Vorarbeiten und Kosten - der junge Verband liess von einem Versicherungsmathematiker für das respektable Honorar von Fr. 600.-- ein Gutachten erstellen - wurde endlich ein neues Dekret geschaffen und auf 1. Januar 1906 in Kraft erklärt. Dieses brachte den Korpsangehörigen grosse Vorteile, aber auch erhebliche finanzielle Opfer an Nachzahlungen. - Das war der erste, grössere Erfolg.
Termine
Sie sind der 6386. Besucher
Wählen Sie Ihre Sprache:
br>
News
01.07.2010
Wechsel Ansprechpartner Berufsrechtsschutz
24.06.2010
Dreieck 2 / 2010 online!
02.06.2010
Polizeikommandant fordert für seine Leute höhere Einreihungen
22.06.2009
Rabatte für BSPV-Mitglieder
Wählen Sie Ihre Sprache:
br>

